Cordelia Ewe
rt
h Architekturfotografie

Kontakt/Impressum Datenschutz Biografie AGB

I Allgemeine Bestimmungen

1.
Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nur nach Absprache anerkannt und müssen schriftlich bestätigt werden.

2.
Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentum an Bildern
2.1.
Die von dem Bildautor hergestellten und/oder zur Nutzung angebotenen Bilder sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Bilder bedarf der Zustimmung des Bildautors.
2.2.
Werden dem Auftraggeber die Eigentumsrechte übertragen, erhält er zudem die ausschließlichen Nutzungsrechte (weltweit und zeitlich unbegrenzt). Die Eigentumsrechte berechtigen zur Wiedergabe des Bildes an Dritte. Sie schränken jedoch nicht die Nutzung der Bilder durch den Bildautor zu Zwecken der Eigenwerbung ein.
2.3.
Der Bildautor ist alleiniger Urheber der von ihm hergestellten Bilder. Vorschläge und Weisungen des Aufraggebers oder seine sonstige Mitarbeit bei der Bildproduktion begründen kein Miturheberrecht.
2.4.
Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen
2.5.
Die Bilder dürfen nur in dem vereinbarten Umfang genutzt werden. Werden bei Vertragsabschluss die Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet oder wird der Nutzungsumfang nicht festgelegt, so bestimmt sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck, den der Auftraggeber bei der Auftragserteilung erkennbar gemacht hat.
2.6.
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
2.7.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. (Eigentumsrechte werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.) Die zur Nutzung überlassenen Originale sind nach Ablauf der vereinbarten, bei fehlender Vereinbarung nach Ablauf einer angemessenen Frist unbeschädigt an den Bildautor zurückzugeben.

3.
Digitale Bildverarbeitung
3.1.
Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder stellt eine Vervielfältigung dar, die der Zustimmung des Bildautors bedarf.
3.2.
Erteilt der Bildautor die Zustimmung zur Digitalisierung seiner Bilder, so dürfen die Bilddaten nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.
3.3.
Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, wenn der Bildautor vorher über die Art und den Umfang der geplanten Datenübermittlung informiert wird und er dazu seine Zustimmung erteilt hat.
3.4.
Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.

4.
Haftung und Schadenersatz
4.1.
Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
4.2.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
4.3.
Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadenersatz zu leisten.
4.4.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Bildes " egal ob in herkömmlicher oder in digitalisierter Form " ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des zwölffach vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des zwölffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern.

II Besondere Bestimmungen für Bildproduktionen

5.
Gegenstand des Auftrags
5.1.
Gegenstand des Produktionsvertrages ist die Herstellung von Bildern entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Bildern für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
5.2.
Gestaltungsberatungen und die Entwicklung von Konzeptionen sind eigenständige Leistungen des Bildautors. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
5.3.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

6.
Auftragsabwicklung und Stornierung des Auftrages
6.1.
Der Auftraggeber hat die für die Aufnahmearbeiten nötigen Objekte und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Abschluss der Produktion wieder abzuholen.
6.2.
Der Auftraggeber darf dem Bildautor nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
6.3.
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten (Z.B. Fotomodell, Stylist) in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten (z.B. Anmietung von Studio, Geräte, Requisiten) abgeschlossen werden, so darf der Bildautor die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen, wenn dieser ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt. Soweit der Bildautor solche Verträge im eigenen Namen abschließt, hat ihn der Auftraggeber von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen.
6.4.
Produktionstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Bildautor gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden. Die vereinbarte Produktionszeit ist angemessen zu verlängern, wenn sie aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann.
6.5.
Wird ein Vertrag aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, noch vor Beginn der Aufnahmearbeiten oder vor deren Beendigung gekündigt (storniert), so kann der Bildautor eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 300,- Euro zuzüglich bereits getätigter Auslagen verlangen.

7.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
7.1.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens eine Woche nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.2.
Soweit der Bildautor im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Verträge mit Dritten abschließt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen.

8.
Honorar und Nebenkosten
8.1.
Für die Herstellung der Bilder und die Übertragung der Nutzungsrechte erhält der Bildautor das vereinbarte Honorar. Ist die Höhe des Honorars nicht bestimmt, kann der Bildautor das übliche und angemessene Honorar verlangen.
8.2.
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
8.3.
Der Auftraggeber hat zusätzlich die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle). Dazu gehören auch die Kosten und Spesen für Reisen, die der Bildautor nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages unternimmt.
8.4.
Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Bildautor angefallen sind.
8.5.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

III Besondere Bestimmung für die Erteilung von Bildlizenzen

9.
Bildauswahl und Freigabeerklärung
9.1.
Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommen die Bilder für eine Nutzung nicht in Frage oder werden sie innerhalb der Auswahlfrist nicht zur Nutzung freigegeben, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.
9.2.
Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
9.3.
Eine vom Bildautor erteilte Freigabe berechtigt den Auftraggeber nur zur einmaligen Nutzung für den angegebenen Zweck, soweit nicht die schriftliche Freigabegenehmigung eine weitergehende Nutzung vorsieht.
9.4.
An den zur Nutzung freigegebenen Bildern werden grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Erwerb von ausschließlichen Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einräumung von Sperrfristen müssen ausdrücklich vereinbart werden und in der schriftlichen Freigabeerklärung vermerkt sein.

10.
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
10.1.
Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen irgendwelcher Mängel (Sach- oder Rechtsmängel) der Bilder, die bereits hergestellt sind und die der Bildautor aus seinem Archiv zur Verfügung stellt, sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für verborgene Mängel.
10.2.
Eine vom Bildautor erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht der Bildautor das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Genehmigung ausdrücklich zusichert.
10.3.
Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

IV Schlussbestimmungen

11.
Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
11.1.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.